Fördermöglichkeiten |
Nutzen Sie die Angebote, die Ihnen Ihr Studium erleichtern! |
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, bei der Finanzierung des Studiums in der ein oder anderen Form Unterstützung zu bekommen. Angefangen beim Staat über die Bundesländer bis hin zu Stiftungen und Ihrem Arbeitgeber selbst, finden sich allerlei Hilfestellungen, die das Studium erleichtern können. Eine fundierte Recherche lohnt sich daher. Hier möchten wir Ihnen die wichtigsten Tipps hierzu zusammenstellen.
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Wir bieten Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit! |
Unser Studienangebot ist so ausgelegt, dass Sie mit einem Maximum an Sicherheit bei uns studieren:
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Ihr Fernstudium ist steuerlich absetzbar! |
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten ist gesetzlich geregelt. Auch ein Fernstudium fällt unter "Ausbildungskosten": Jährlich können 4.000 Euro für Ausbildungskosten als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium. Damit können Sie Ihre Studiengebühren in vollem Umfang absetzen! Nach Abzug der Studiengebühren können zudem noch Aufwendungen für Büro- und Arbeitsmittel, Reisekosten, Fachliteratur etc. bis zur Höhe des Gesamtbetrags von 4.000 Euro jährlich geltend gemacht werden. Die Kosten für ein Zweit- oder Aufbaustudium wie z. B. dem MBA sind unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar. Bei Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt. | |
Nutzen Sie den Bildungsurlaub - in 12 Bundesländern! |
Die Auslandsseminare der Euro-FH sind bildungsurlaubsfähig. Bildungsurlaub (auch "Bildungsfreistellung" genannt) bezeichnet zusätzliche, bezahlte Urlaubstage, die Arbeitnehmern für berufliche Weiterbildung zustehen. Da Bildung Ländersache ist, sind die Regelungen zum Bildungsurlaub sehr unterschiedlich – in 12 Bundesländern ist Bildungsurlaub gesetzlich geregelt. Sie bieten dem Arbeitnehmer zwischen fünf und zehn Tage zusätzlichen Urlaub für berufliche Weiterbildung. Ausschlaggebend ist hierbei nicht Ihr Wohnort, sondern der Ort, an dem Ihr Arbeitgeber ansässig ist.
Prinzipiell können die Seminare der Euro-FH in den infrage kommenden Ländern als Bildungsurlaub anerkannt werden, allerdings muss die jeweils zuständige Stelle sowohl die Hochschule als auch das Bildungsangebot im Einzelfall akzeptieren. Mindestens drei Monate vor Seminarbeginn sollte eine solche Anerkennung beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie bereits für das entsprechende Seminar angemeldet sein. Bildungsurlaub können Sie für die Seminarphasen der Euro-FH in den jeweiligen Bildungsministerien in den entsprechenden Bundesländern beantragen. Folgende Bundesländer haben Bildungsurlaub gesetzlich geregelt:
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Ideal für Fernstudenten: das Aufstiegsstipendium des BMBF i.H.v. |
Das Aufstiegsstipendium des BMBF richtet sich an Berufstätige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mindestens zweijähriger Berufserfahrung, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studieren möchten.
Grundvoraussetzung sind entweder eine besonders erfolgreiche Berufsausbildung (Mindestnote 1,9) oder eine begründete Empfehlung durch den Arbeitgeber. Weitere Infos zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.aufstiegsstipendium.info. | |
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Günstige Studentenkredite |
Eine Reihe von Banken gewähren Studenten günstige Studienkredite zu attraktiven Konditionen! Am einfachsten sprechen Sie Ihre Hausbank an. | |
Stiftungen & Stipendien |
Zahlreiche Stiftungen in Deutschland fördern Aus- und Weiterbildung. Da Stipendien i.d.R. sehr unterschiedliche Kriterien in der Erwartung an einen Bewerber haben, müssen Sie sich hier genau erkundigen, welches Stipendium möglicherweise für Sie passend sein könnte. Weitere Infos und Hilfestellung finden Sie hier: |