Aufstiegsstipendium des BMBF ideal fürs Fernstudium

Jetzt bis zum 4. Dezember 2017 online bewerben und Chance auf 2.400 Euro pro Jahr als einkommensunabhängigen Zuschuss für ein nebenberufliches Erststudium sichern!

Auch im kommenden Jahr vergibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wieder rund 1.000 Aufstiegsstipendien. Gefördert werden leistungsstarke Fachkräfte, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studieren wollen, unabhängig davon, ob sie ein Vollzeit- oder ein Teilzeitstudium planen.

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Damit ist dieses Stipendium ideal für alle, die nebenberuflich ein Fernstudium beginnen wollen. Wer an der Euro-FH studiert, spart mit dem jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.400 Euro mindestens 60 Prozent der Studiengebühren. Die Förderung erfolgt einkommens- und altersunabhängig - und nach Studienabschluss muss auch nichts zurückgezahlt werden. Für die Bewerbung um das Aufstiegsstipendium reicht im ersten Schritt eine begründete Empfehlung des Arbeitgebers aus. Bewerben können sich übrigens auch Fernstudierende, die sich noch innerhalb des ersten Studienjahres befinden. Die Frist endet am 4. Dezember 2017.

Das Aufstiegsstipendium richtet sich vorrangig an Fachkräfte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht durch das Abitur erlangt haben, sondern durch mehrjährige Berufserfahrungen, eine berufliche Fortbildung bzw. die Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Eignungsprüfung). Förderberechtigt sind aber auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben.

Die Vorteile für Fernstudenten auf einen Blick

  • Die Fördersumme von 2.400 Euro jährlich für ein Teilzeitstudium bedeutet für ein Fernstudium an der Euro-FH umgerechnet eine Ersparnis von mindestens 60 Prozent der Studiengebühren.
  • Auch wer bereits mit seinem Fernstudium begonnen hat, kann sich bewerben, allerdings nur innerhalb des ersten Studienjahres.
  • Für den Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit reicht eine begründete Empfehlung des Arbeitgebers, wenn nicht schon ein sehr guter Abschluss (Note 1,9 bzw. 87 Punkte oder besser) in der Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung vorliegt.
  • Die Förderung erfolgt einkommens- und altersunabhängig, und nach Studienabschluss muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

Das dreistufige Auswahlverfahren beginnt mit einer Online-Bewerbung (Frist: 4. Dezember 2017) und führt über einen Kompetenz-Check, bei dem online ein Fragebogen beantwortet werden muss, zu einem persönlichen Auswahlgespräch, welches Anfang März 2018 stattfindet. Für die Auswahl ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zuständig.

Weitere Infos zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.aufstiegsstipendium.info.

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