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Fernstudium Bachelor Sozialmanagement, Spezialisierung Entgeltmanagement Behindertenhilfe (B.A.)

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Inklusion ist ein Menschenrecht!

Teilhabe gilt für alle Menschen, nur so kann Inklusion in unserer Gesellschaft zu einem gelingenden Prozess werden. Es ist essenziell, dass Menschen mit Einschränkungen ebenso wie alle anderen die Möglichkeiten haben, ihr Leben weitgehend eigenständig gestalten und selbstständig agieren zu können.

Dazu gibt es eine Reihe von Unterstützungsformen, die finanziell entsprechend ausgestattet sein müssen. Diese Unterstützungen betreffen sämtliche Lebensbereiche, von Wohnen über die Arbeit bis hin zur Freizeit. Dabei sollte man jedoch nicht aus dem Blick verlieren, dass Kinder und Jugendliche andere Bedürfnisse und Ansprüche haben als erwachsene Personen sowie Menschen im Rentenalter, die einen schönen Ruhestand genießen möchten. Dies muss sich in vielen Leistungen widerspiegeln, die entsprechend kalkuliert und verhandelt werden müssen.

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Inklusion mit betriebswirtschaftlicher Expertise unterstützen

Im Studiengang Sozialmanagement B.A. setzen Sie sich intensiv mit den betriebswirtschaftlichen Aspekten im Sozialwesen auseinander. Sie bekommen umfassendes Fach- und Praxiswissen in der Zusammenarbeit mit Ämtern und Institutionen vermittelt, um optimale Finanzierungshilfen für soziale Projekte und Einrichtungen zu erarbeiten.

Behinderung kann alle Menschen in allen Altersgruppen und Lebenslagen treffen. Die meisten Betroffenen sind nicht von Geburt an behindert, sondern erfahren Behinderung erst im Laufe ihres Lebens, z.B. durch Unfälle, Erkrankungen etc. Um das Leben gut fortführen zu können, ist entsprechende Unterstützung in den meisten Fällen unentbehrlich.

In dieser Spezialisierung bekommen Sie unterschiedliche Rechtgrundlagen, Kalkulationen und das entsprechende Verhandlungsgeschick vermittelt, um die jeweils passende Hilfen und Unterstützungen organisieren zu können. Dabei geht es um sämtliche Lebensbereiche: Wohnen, Arbeit, Freizeit, Alltag und Mobilität. Je nach Beeinträchtigung kommen außerdem verschiedene Formen der Betreuung in Betracht: ambulante Hilfen, teilstationäre Betreuung oder vollstationäre Unterbringung. Die dafür notwendigen Entgelte müssen im Voraus verhandelt werden, damit sie schließlich für den einzelnen Menschen optimal eingesetzt werden können.

Mit dieser Form der Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Inklusion beeinträchtigter Menschen und ermöglichen ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

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Thomas Vogel

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